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Einkommensteuer und Einkommensteuerrechner

 
 

Einkommensteuerrechner 2007 / 2008 / 2009

Mit unserem Einkommensteuerrechner können Sie ruckzuck Ihre Steuerlast berechnen. Geben Sie einfach das zu versteuernde Einkommen an und Ihre persönlichen Verhältnisse. Die von Ihnen eingegebenen Daten dürfen und werden von uns nicht gespeichert. Alle Berechnungen ohne Gewähr.

Zu versteuerndes Einkommen:
(in vollen EURO, gerundet)
Persönliche Verhältnisse: alleinstehend verheiratet 
Spamschutz: Wieviel ist 5 + 2  
   
 

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Informationen zur Einkommensteuer

Einmal im Jahr mühen sich Millionen Bundesbürger mit der Einkommensteuererklärung ab oder geben sämtliche Unterlagen an ein Steuerberaterbüro und lassen die Experten die Arbeit machen. Die Erklärung gehört zu den notwendigen Übeln, die vielen über den Lohnsteuerjahresausgleich meist noch ein paar Euro einbringt, die vom Finanzamt erstattet werden. Dabei wird die Einkommensteuer nach festen Regeln und Sätzen berechnet, die regelmäßig angepasst und geändert werden. Der Erhebungszeitraum, für den die Einkommenssteuer bezahlt werden muss, ist immer das Kalenderjahr.

Grundsätzlich handelt es sich bei dieser Steuer dem Namen gemäß um eine Abgabe auf das Einkommen. Unterschieden wird dabei zwischen Einkommen aus nicht-selbständiger Arbeit, Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünften aus einem Gewerbebetrieb, Einkünften aus selbständiger Arbeit, Einkünften aus Kapitalvermögen, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünften. Steuerlich betrachtet, stehen sich alle Einkunftsarten gleich.

Um das Einkommen zu ermitteln müssen noch die Ausgaben aufgelistet, die steuerlich geltend gemacht werden können. Darunter fallen Sonderausgaben wie etwa Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen beispielsweise für die Rürup-Rente, Ausbildungsfreibeträge, der Hinterbliebenen- und Behindertenpauschalbetrag und auch die Kinderbetreuungskosten. Insgesamt gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, Steuern zu sparen, man muss sie nur kennen. Denn erst aus der Summe der Einkünfte und Ausgaben unter Beachtung von Freibeträgen und einem möglichen Härteausgleich ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.

Auf diesen Betrag werden die aktuell gültigen Steuersätze angewandt. Für das Jahr 2007 liegt der Eingangssteuersatz bei 15 Prozent, der Grundfreibetrag bei 7,664 Euro. Der Höchststeuersatz beträgt 42 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.152 Euro. Diese Werte sind seit 2005 stabil. 2004 wurden als Eingangssteuersatz noch 16 Prozent berechnet, im Höchstfall 45 Prozent. Neu ist ab 2007 die so genannte Reichensteuer bei Einkommen von über 250.000 Euro. Für diesen Personenkreis liegt der Spitzensteuersatz bei 45 Prozent. Damit ergeben sich ab 2007 vier Tarifzonen für die Einkommensteuer. In der als Nullzone bezeichneten Tarifzone I, bei einem zu versteuernden Betrag unter 7.664 Euro, muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. In der Progressionszone, der Tarifzone II, wird differenziert. Es beginnt bei einem Steuersatz von 15 Prozent, der ab 12.740 Euro auf 24 Prozent steigt und dann um rund 0,61 Prozent je 1000 Euro Einkommen. Stabil bleibt der Steuersatz in der Proportionalzone als dritter Tarifzone. Wer ihr angehört, verdient mehr als 52.152 Euro und zahlt 42 Prozent Steuern. Liegt man über 250.000 Euro bzw. 500.000 Euro bei Ehepaaren, gilt Tarifzone IV mit der Reichensteuer.

Ob in Folge der Einkommensteuererklärung nun eine Nachzahlung zu leisten ist oder eine Gutschrift erfolgt, erfährt der Steuerzahler meist erst nach ein paar Wochen. Hierbei spielen noch weitere Faktoren eine Rolle, die gegengerechnet werden: Die bereits geleisteten Vorauszahlungen sowie die anzurechnende Kapitalertrags- und Lohnsteuer. Letztere wird Monat für Monat vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt weitergeleitet.

Historisch betrachtet, ist die Einkommensteuer wie sie heute Anwendung findet noch nicht sonderlich alt. Die Kirche verlangte im Mittelalter eine Personalsteuer in Höhe von etwa zehn Prozent. Modernere Formen kamen erst ab dem 18. Jahrhundert auf, teils als Steuer nach Klassen. Das Einkommen wurde erst Ende des 19. Jahrhunderts als Berechnungsgrundlage verwendet.





 

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