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Einkommensteuerrechner 2007 / 2008 / 2009
Mit unserem Einkommensteuerrechner können Sie ruckzuck Ihre
Steuerlast berechnen. Geben Sie einfach das zu versteuernde
Einkommen an und Ihre persönlichen Verhältnisse. Die von Ihnen
eingegebenen Daten dürfen und werden von uns nicht gespeichert. Alle
Berechnungen ohne Gewähr.
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Rechner für Ihre Homepage
Informationen zur Einkommensteuer
Einmal im Jahr mühen
sich Millionen Bundesbürger mit der Einkommensteuererklärung ab oder
geben sämtliche Unterlagen an ein Steuerberaterbüro und lassen die
Experten die Arbeit machen. Die Erklärung gehört zu den notwendigen
Übeln, die vielen über den Lohnsteuerjahresausgleich meist noch ein
paar Euro einbringt, die vom Finanzamt erstattet werden. Dabei wird
die Einkommensteuer nach festen Regeln und Sätzen berechnet, die
regelmäßig angepasst und geändert werden. Der Erhebungszeitraum, für
den die Einkommenssteuer bezahlt werden muss, ist immer das
Kalenderjahr.
Grundsätzlich
handelt es sich bei dieser Steuer dem Namen gemäß um eine Abgabe auf
das Einkommen. Unterschieden wird dabei zwischen Einkommen aus
nicht-selbständiger Arbeit, Einkünften aus Land- und
Forstwirtschaft, Einkünften aus einem Gewerbebetrieb, Einkünften aus
selbständiger Arbeit, Einkünften aus Kapitalvermögen, Einkünften aus
Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünften. Steuerlich
betrachtet, stehen sich alle Einkunftsarten gleich.
Um das Einkommen zu
ermitteln müssen noch die Ausgaben aufgelistet, die steuerlich
geltend gemacht werden können. Darunter fallen Sonderausgaben wie
etwa Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen beispielsweise für die
Rürup-Rente, Ausbildungsfreibeträge, der Hinterbliebenen- und
Behindertenpauschalbetrag und auch die Kinderbetreuungskosten.
Insgesamt gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, Steuern zu sparen,
man muss sie nur kennen. Denn erst aus der Summe der Einkünfte und
Ausgaben unter Beachtung von Freibeträgen und einem möglichen
Härteausgleich ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.
Auf diesen Betrag
werden die aktuell gültigen Steuersätze angewandt. Für das Jahr 2007
liegt der Eingangssteuersatz bei 15 Prozent, der Grundfreibetrag bei
7,664 Euro. Der Höchststeuersatz beträgt 42 Prozent ab einem zu
versteuernden Einkommen von 52.152 Euro. Diese Werte sind seit 2005
stabil. 2004 wurden als Eingangssteuersatz noch 16 Prozent
berechnet, im Höchstfall 45 Prozent. Neu ist ab 2007 die so genannte
Reichensteuer bei Einkommen von über 250.000 Euro. Für diesen
Personenkreis liegt der Spitzensteuersatz bei 45 Prozent. Damit
ergeben sich ab 2007 vier Tarifzonen für die Einkommensteuer. In der
als Nullzone bezeichneten Tarifzone I, bei einem zu versteuernden
Betrag unter 7.664 Euro, muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.
In der Progressionszone, der Tarifzone II, wird differenziert. Es
beginnt bei einem Steuersatz von 15 Prozent, der ab 12.740 Euro auf
24 Prozent steigt und dann um rund 0,61 Prozent je 1000 Euro
Einkommen. Stabil bleibt der Steuersatz in der Proportionalzone als
dritter Tarifzone. Wer ihr angehört, verdient mehr als 52.152 Euro
und zahlt 42 Prozent Steuern. Liegt man über 250.000 Euro bzw.
500.000 Euro bei Ehepaaren, gilt Tarifzone IV mit der Reichensteuer.
Ob in Folge der
Einkommensteuererklärung nun eine Nachzahlung zu leisten ist oder
eine Gutschrift erfolgt, erfährt der Steuerzahler meist erst nach
ein paar Wochen. Hierbei spielen noch weitere Faktoren eine Rolle,
die gegengerechnet werden: Die bereits geleisteten Vorauszahlungen
sowie die anzurechnende Kapitalertrags- und Lohnsteuer. Letztere
wird Monat für Monat vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber an das
Finanzamt weitergeleitet.
Historisch
betrachtet, ist die Einkommensteuer wie sie heute Anwendung findet
noch nicht sonderlich alt. Die Kirche verlangte im Mittelalter eine
Personalsteuer in Höhe von etwa zehn Prozent. Modernere Formen kamen
erst ab dem 18. Jahrhundert auf, teils als Steuer nach Klassen. Das
Einkommen wurde erst Ende des 19. Jahrhunderts als
Berechnungsgrundlage verwendet.
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